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FORENSISCH-PSYCHIATRISCHE BEGUTACHTUNGEN

Angeboten wird die professionelle Erstellung von strafrechtlichen und zivilrechtlichen Gutachten im Auftrag der zuständigen Behörden für den Bereich der deutschsprachigen Schweiz.

Auftraggeber (z.B. Staatsanwaltschaften, Gerichte, Vollzugsbehörden etc.) werden gebeten mich telefonisch oder per Mail zu kontaktieren, um den Auftrag, die zeitlichen Fristen und entstehenden Kosten abzusprechen.

  • STRAFRECHTLICHE GUTACHTEN

    Auftraggeber sind in der Regel die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte der deutschsprachigen Schweiz

    Schuldfähigkeitsgutachten werden beauftragt, wenn ein Zusammenhang zwischen einer Straftat und einer psychischen Störung vermutet wird. Diese Gutachten nehmen Stellung zu einer allfällig vorhandenen psychischen Krankheit oder Störung, der Schuldfähigkeit, der Legalprognose und einer ggf. anzuordnenden therapeutischen Massnahme.

    In Prognosegutachten wird die Legalprognose u.a. anhand evaluierter, bewährter Prognoseverfahren eingeschätzt, durchgeführte Therapien evaluiert und überprüft, ob weiterhin eine behandlungsbedürftige psychische Störung besteht, ob der Explorand therapiefähig ist und ggf. welche Form der Behandlung bei dieser Person indiziert ist.

    Gutachten/Abklärungen zu speziellen Fragestellungen wie Risikoeinschätzungen (incl. Risikomanagement), Hafterstehungsfähigkeit, Verhandlungsfähigkeit etc.

    Gutachtenfristen hängen von Dringlichkeit, Verfügbarkeit der Exploranden, Umfang der Aktenlage und meinen Ressourcen ab. Der jeweilige Zeitrahmen und die voraussichtlich anfallenden Kosten werden individuell mit dem Auftraggeber vereinbart.

    Je nach zugrundeliegender Fragestellung kann eine ergänzende Testpsychologie in Zusammenarbeit mit einer kompetenten Hilfsperson durchgeführt werden.

  • ZIVIL- UND SOZIALRECHTLICHE GUTACHTEN

    Auftraggeber sind in der Regel Behörden (IV, KESB etc.) des Kantons Zürich und der deutschsprachigen Schweiz.

    Begutachtet werden ausschliesslich erwachsene Exploranden.

    Die Gutachtenfristen und anfallenden Kosten werden vorab in einem Gespräch gemeinsam festgelegt.

    Beurteilt werden können bspw. die Urteilsfähigkeit, Testierfähigkeit, Risikoeinschätzungen (incl. Interventionsvorschlägen), Fragen der stationären Unterbringung, berufliche Integration etc.