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Forensisch-psychiatrische Therapien

Ambulante psychiatrisch-therapeutische Massnahmen nach Art. 63 StGB oder ambulante Nachbetreuungen von Art. 59/60 StGB des Kantons Zürich und der deutschsprachigen Schweiz

Das Ziel einer gerichtlich angeordneten Behandlung liegt in der Verminderung des individuellen deliktischen Rückfallrisikos und Therapie der zugrundeliegenden psychischen Störung.

Die Behandlung wird störungs – und deliktspezifisch durchgeführt auf kognitiv verhaltenstherapeutischer, supportiver und ressourcenorientierter Basis.

Auftraggeber dieser gerichtlich angeordneten Behandlungen sind die zuständigen Behörden.

Gerichtlich angeordnete Therapien gehen mit einer eingeschränkten Schweigepflicht gegenüber den zuweisenden Behörden einher. Dies erfordert eine kompetente und professionelle Zusammenarbeit, die jedoch das Vertrauensverhältnis zu dem Patienten nach Möglichkeit nicht belasten soll.

Massnahmetherapien werden nach vorheriger Anmeldung und Absprache angenommen.